Zukunftssicher mit dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) 2025
Investieren Sie in Ihre berufliche Zukunft mit staatlich geförderten Weiterbildungen von Clarusway. Wir machen Sie fit für die digitale Transformation – mit bis zu 100% Kostenübernahme.
Was ist das Qualifizierungschancengesetz?
Das QCG ist eine Initiative der Bundesregierung, um Arbeitnehmer und Unternehmen im digitalen Wandel zu unterstützen. Ziel ist es, durch gezielte Weiterbildungen Fachkräfte zu sichern und Arbeitsplätze zukunftsfähig zu machen.
Für wen?
Für alle Arbeitnehmer, die sich auf den neuesten Stand der Technologien bringen möchten und sich somit beruflich weiterentwickeln, unabhängig von Alter oder Qualifikation
Was wird gefördert?
Gefördert werden Weiterbildungen, die zukunftsorientierte Fähigkeiten vermitteln, insbesondere in den Bereichen IT, Data Science, Cloud Computing und IT-Sicherhiet
Ihr Vorteil mit Clarusway
Als zertifizierter Bildungsträger bieten wir praxisnahe Kurse, die exakt auf die Anforderungen des QCG und des modernen Arbeitsmarktes zugeschnitten sind.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Für Arbeitnehmer
- Karriere-Boost: Erwerben Sie gefragte IT-Kompetenzen und steigern Sie Ihren Marktwert.
- Arbeitsplatzsicherung: Machen Sie sich unersetzlich in einer sich wandelnden Arbeitswelt.
- Keine Kosten: Die Weiterbildungskosten können vollständig übernommen werden.
- Lohnfortzahlung: Während der Weiterbildung erhalten Sie weiterhin Lohnzuschüsse.
Für Arbeitgeber
- Fachkräftesicherung: Bilden Sie Ihre eigenen Mitarbeiter zu den Experten von morgen aus.
- Wettbewerbsvorteil: Steigern Sie die Innovationskraft Ihres Unternehmens mit top-qualifizierten Teams.
- Kostenersparnis: Profitieren Sie von erheblichen Zuschüssen zu Lehrgangs- und Lohnkosten.
- Geringer Aufwand: Wir unterstützen Sie bei der Beantragung und dem gesamten Prozess.
Fördermöglichkeiten im Überblick (Stand 2025)
Betriebsgröße (Mitarbeiter) | Zuschuss zu den Weiterbildungskosten | Zuschuss zum Arbeitsentgelt |
---|---|---|
Weniger als 10 | bis zu 100% | bis zu 75% |
10 bis 249 | bis zu 50% | bis zu 50% |
250 bis 2.499 | bis zu 25% | bis zu 25% |
Ab 2.500 | bis zu 15% | bis zu 15% |
Der Weg zur Förderung in 4 Schritten
Wir begleiten Sie von der ersten Idee bis zum erfolgreichen Abschluss Ihrer Weiterbildung. Der Prozess ist einfacher, als Sie denken.

Kostenlose Beratung
Kontaktieren Sie uns. Wir analysieren Ihren Bedarf und prüfen Ihre Förderfähigkeit im Rahmen des QCG.

Antragstellung
Wir helfen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber bei der Antragstellung bei der zuständigen Agentur für Arbeit.

Weiterbildung starten
Nach der Genehmigung starten Sie Ihren praxisorientierten IT-Kurs bei Clarusway mit erfahrenen Dozenten.

Zukunft sichern
Mit Ihrem neuen Zertifikat und gefragten Skills gestalten Sie aktiv Ihre berufliche Zukunft.
Häufig Gestellte Fragen
Was ist das Qualifizierungschancengesetz (QCG)?
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist eine gesetzlich geregelte Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und erfolgt im Rahmen einer berufsbegleitenden Weiterbildung für sozialversicherte Beschäftigte. Es steht für die Förderung von Weiterbildung und beruflicher Qualifizierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, um Beschäftigung zu sichern, den Fachkräftebedarf zu decken und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu stärken. Das QCG unterstützt somit Unternehmen bei der Personalentwicklung und Anpassung an wirtschaftliche Strukturveränderungen.
Die Agentur für Arbeit übernimmt dabei auf der Grundlage des Qualifizierungschancengesetzes voll oder anteilig je nach Art der Qualifizierung und abhängig von der Unternehmensgröße die Weiterbildungskosten und erstattet dem Arbeitgeber bis zu 100% der Gehaltskosten.
Was wird gefördert?
Gefördert werden zwei Arten von Weiterbildungen: die abschlussorientierte Weiterbildung und die Anpassungsqualifizierung. Das bedeutet, dass die Weiterbildung entweder zu einem Berufsabschluss führt oder Kenntnisse vermittelt, die auf dem Arbeitsmarkt gefragt sind. Die Weiterbildung muss dabei grundsätzlich für diese Art der Förderung zugelassen sein und auch der Bildungsanbieter benötigt eine Zulassung durch eine fachkundige Stelle. Übernommen werden dann die Kosten für die berufsbegleitende Weiterbildung und auch die Lohnkosten. Die Höhe der Kostenübernahme ist abhängig vom Lebensalter und Ausbildungsstand der Beschäftigten und von der Betriebsgröße. Gefördert werden können grundsätzlich alle Beschäftigten des Betriebs. Wenn beispielsweise ein Beschäftigter ohne Berufsabschluss diesen nachholt, werden die Kosten zu 100% übernommen. Werden Beschäftigte, die älter als 45 sind, fortgebildet und die Betriebsgröße liegt bei 50-499 Mitarbeitern, werden die Kosten ebenfalls zu 100% übernommen.
Die Weiterbildung muss für die Förderung länger als 120 Stunden dauern.
Die Agentur für Arbeit übernimmt dabei auf der Grundlage des Qualifizierungschancengesetzes voll oder anteilig je nach Art der Qualifizierung und abhängig von der Unternehmensgröße die Weiterbildungskosten und erstattet dem Arbeitgeber bis zu 100% der Gehaltskosten.
Wie wird gefördert?
Sie als Arbeitgeber/Arbeitgeberin entscheiden mit Ihrer/Ihrem Beschäftigten, welche berufliche Weiterbildung in Frage kommt. Dann stellt Ihr/Ihre Mitarbeiter/Mitarbeiterin einen Antrag zur Förderung nach dem Qualifizierungschancebgesetz an Sie. Sie wenden sich dann direkt an die Agentur für Arbeit. Zuständig ist der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit, der Sie auch vorab beraten kann. Die Förderung erfolgt über einen Bildungsgutschein, ausgestellt von der Bundesagentur für Arbeit, den Sie beim Bildungsanbieter Ihrer Wahl einlösen.
Die Höhe der Zuschüsse insgesamt variieren nach Betriebsgröße:
Unter 50 Beschäftigte: 100 % der Lehrgangskosten und 75 % des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung
50-499 Beschäftigte: 50 % der Lehrgangskosten und 50 % des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung
500 Beschäftigte und mehr: 25 % der Lehrgangskosten und 25 % des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung
Die Weiterbildung muss für die Förderung länger als 120 Stunden dauern.
Die Agentur für Arbeit übernimmt dabei auf der Grundlage des Qualifizierungschancengesetzes voll oder anteilig je nach Art der Qualifizierung und abhängig von der Unternehmensgröße die Weiterbildungskosten und erstattet dem Arbeitgeber bis zu 100% der Gehaltskosten.
Was sind die Vorteile für den Arbeitgeber?
Als Arbeitgeber/Arbeitgeberin sichern Sie sich Ihre eigenen Mitarbeiter als Fachkräfte. Sie erlangen einen Wettbewerbsvorteil, indem Sie die Innovationskraft Ihres Unternehmens mit qualifizierten Mitarbeitern steigern. Sie profitieren von den erheblichen Zuschüssen zu Lehrgangs- und Lohnkosten. Wenn Sie mehrere Beschäftigte gleichzeitig qualifizieren lassen möchten, können Sie einen Sammelantrag stellen unter der Bedingung, dass die Beschäftigten an derselben Weiterbildung teilnehmen und somit einen ähnlichen Weiterbildungsbedarf haben.
Die Höhe der Zuschüsse insgesamt variieren nach Betriebsgröße:
Unter 50 Beschäftigte: 100 % der Lehrgangskosten und 75 % des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung
50-499 Beschäftigte: 50 % der Lehrgangskosten und 50 % des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung
500 Beschäftigte und mehr: 25 % der Lehrgangskosten und 25 % des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung
Die Weiterbildung muss für die Förderung länger als 120 Stunden dauern.
Die Agentur für Arbeit übernimmt dabei auf der Grundlage des Qualifizierungschancengesetzes voll oder anteilig je nach Art der Qualifizierung und abhängig von der Unternehmensgröße die Weiterbildungskosten und erstattet dem Arbeitgeber bis zu 100% der Gehaltskosten.
Welche Möglichkeiten haben Arbeitnehmer?
Die Förderung gilt generell für aktuell Beschäftigte – unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße. Sie können Ihre Karriere weiterentwickeln und gefragte IT-Kompetenzen erwerben und somit Ihren Marktwert steigern. Sowohl die Weiterbildungskosten werden übernommen als auch die Lohnfortzahlung. Durch die Qualifizierung sichern Sie sich Ihren Arbeitsplatz und bringen sich auf den neuesten Stand der Technologie.
Sind Sie bereit für den nächsten Karriereschritt?
Die Plätze für unsere geförderten Kurse sind begrenzt. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz auf der Warteliste und wir informieren Sie, sobald die Anmeldung startet!